wappen22klein

Sie sind Besucher

 

letzte Aktualisierung am: 01.09.2015

Organisation
[Organisation]

 

Struktur und Organisation

 

 

1957

Kleingarten - Pachtvertrag

 

Zwischen dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter - Kreisverband,  wurde in dessen Vollmacht der Vorstand der Kleingärtnersparte - Hofgraben – Glauchau - als Verpächter bemächtigt, einen Pachtvertrag mit dem

 

jeweiligen Gartenfreund als Pächter in zweifacher Ausfertigung abzuschließen.

 

 

 

Jeder Gartenfreund bekam ein Mitgliedsbuch mit laufender Nummer  und den Angaben zur Pacht seines Gartens.

 

 

 

org1

 

 

 

In das Buch wurden auch die Beitragsmarken eingeklebt, dabei hatte jedes Jahr eine andere Farbe.

 

org2

 

 

 

Der Verbandsbeitrag war  6,- DM im Jahr.

Für den Ehepartner kamen noch mal  3,- DM dazu.

 

 

1957

 

Aus nachstehender Aufstellung wird ersichtlich aus welchen Bestandteilen sich die Pacht im Jahr 1957 zusammengesetzt hat und wie die damaligen Preise waren.

 

 

 

Als Anlage zum Pachtvertrag gab es folgende Jahresabrechnung

1.

Pachtpreis                                                                                                         -,02 DM  x  m²

 

Parzellengröße                                                                                                                     m²

2.

Wassergeld pro m²                                                                                           -,03 DM  x  m²

3.

Unterhaltung der Wasserleitung m²

 

lt. Beschluss der Mitgliederversammlung                                                       -,03 DM  x  m²

4.

Unterhaltung der Einfriedung – Wege                                                            -,01 DM  x m²

5.

Verbandsbeitrag                                                                                              6,00 DM

6.

Versicherung des Verbandes                                                                          1,85 DM

7.

Spartenbeitrag lt. Beschluss der Mitgliederversammlung                            1,80 DM

8.

Sonstige durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Umlagen       -,01 DM  x  m² 

9.

Ortsausschussumlage                                                                                        -,35 DM

10.

Ehegattenbeitrag                                                                                              3,00 DM

 

 

-

Bezahlt wird die Pacht immer im Voraus im Frühjahr des laufenden Jahres.

-

Das Pachtjahr beginnt mit dem 1. Dezember und endet mit dem 30. November eines jeden Kalenderjahres.

-

Will ein Pächter kündigen, so kann er dies nur zum Ende eines Pachtjahres tun. Er muss den Verpächter spätestens am dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Jahres schriftlich benachrichtigen.

 

 

 

Natürlich gab es auch eine für alle verbindliche Gartenordnung, herausgegeben von der Kreisfachkommission der Kleingärtner und Siedler im Kreis Glauchau.

 

In 27 Punkten  wurden in ihr vorwiegend Pflichten des Kleingärtners geregelt.

 

org3

 

Ziel  der Gartenordnung ist, die zweckmäßige und gärtnerische Ausgestaltung

des einzelnen Kleingartens, die Sicherung seiner Erträge und die Aufrechterhaltung

von Ordnung und Sauberkeit im einzelnen Kleingarten und der Kleingartenanlage

zu gewährleisten………….

 

 

1961

Ab diesem Jahr wurden die Mitgliedsmarken nicht mehr geklebt.  Dafür gab es

Quartalsweise einen Stempel in das Mitgliedsbuch.

 

org4

 

 

 

Der Verband

 

Auf ein Wort noch zum Verband und seinen Aufgaben .

Natürlich war jede Sparte und somit jedes Spartenmitglied gleichzeitig im Verband

der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter organisiert.

 

 

 

 

 

Organisationsaufbau :

 

 

a )

Zentralverband mit Sitz in Berlin

b )

Bezirksverbände

c )

Kreisverbände

d )

Ortssparten

e )

Betriebssparten

f )

Sparten für Kreiszuchtbockhaltung

 

 

 

 

1963

Auf dem 1. Verbandstag am 6. / 7. April 1963 wurde in Leipzig das Statut des

 

Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Statut des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter :

 

  org5org6

 

In dem Statut sind die Ziele und Aufgaben des Verbandes als demokratische  Massen-

 

organisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter festgehalten.

 

…. Der Verband lässt sich in seiner Tätigkeit von der Politik der Partei der Arbeiterklasse und unserer Arbeiter–und–Bauern–Macht leiten und setzt seine ganzen Kräfte ein für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik……..

 

 

 

 

 

Des weiteren sind in ihm geregelt :

 

 

 

- Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

- Organisationsaufbau

 

- Organe des Verbandes

 

- Zusammensetzung und Aufgaben der Vorstände

 

- Finanzielle Mittel

 

- Revisionskommission

 

- Schlussbestimmungen

 

- Beitragsordnung

 

- Konfliktordnung

 

 

 

 

 

Unter Punkt ( 6) der Ziele und Aufgaben steht :

Der Verband fördert den sozialistischen Gemeinschaftsgedanken seiner Mitglieder beim Austausch der besten Erfahrungen, die gegenseitige Hilfe mit der sozialistischen

 

Landwirtschaft und dem Gartenbau auf der Grundlage von Patenschaftsverträgen und die aktive Teilnahme am Nationalen Aufbauwerk

 

 

 

 

 

Für geleistete NAW – Stunden gab es Marken:

 

 

 

org7

 

NAW – Stunden unterteilten sich in:
Bauobjekte und
Ernte / Pflegearbeite n und das
jeweils im Betrieb oder im
Wohngebiet

 

 

 

 

 

 

Auch in unserer Kleingartenanlage wurden reichlich NAW – Einsätze geleistet.

 

Sie waren die Grundlage für alle gemeinnützigen Garteneinsätze.

 

Die Garteneinsätze sind auch heute noch die Voraussetzung dafür, das die Funktion der Anlage gewährleistet ist und die Gemeinnützigkeit gegenüber dem

 

Territorialverband erfüllt werden kann.

 

 

1968

Übersicht über die ökonomischen Leistungen in den Jahren 1967 / 68

 

 

 

  Jahr                                                       1967                                       30.11.1958                        

 

Gemüse                                               4151,0  kg             2395  kg

 

Erdbeeren                                          3121,5  kg                                      2560  kg

 

Obst ( einschl. Beerenobst )              1695,0  kg                                      1894  kg

 

Spargel                                              32,0  kg                                          35  kg

 

 

 

 

 

Im Zuge einer Solidaritätsaktion wurden ca. 90 kg Erdbeeren gesammelt.

 

Die Aufteilung darüber war:   - 60 kg für das Feierabendheim

 

                                                   -  30 kg für das Heim der Inneren Mission

 

 

 

In der 50-zig jährigen Geschichte des Vereines haben sich die Anzahl der Parzellen und die der Mitglieder wesentlich verändert. Grund dafür ist zum einen Teil die Zusammenlegung von kleinen Gärten zu größeren. Auf der anderen Seite hat sich aber die Zahl der Mitglieder erhöht. Viele Ehepartner sind Mitglieder geworden um versichert zu sein.

 

 

 

Bei einer Mitgliedschaft war aber auch die Nachfolge als Pächter bei Krankheit oder Todesfall des Partners geregelt.

 

Nachfolgend sind die Veränderungen in der Belegung der Parzellen im laufe der Jahre wieder gegeben:

 

 

 

 

 

 

1990

Im Rahmen einer Mitgliederversammlung am 15. Juni 1990 wurde durch die Anwesenden eine Willenserklärung unterschrieben den KGV "Am Hofgraben" e.V.  zu gründen.

 

Die Eintragung beim Amtsgericht ins Vereinsregister erfolgte am 8. August 1990           unter VR 29.

 

 

1993

Unterpachtvertrag

 

Zwischen dem Vorstand des Kleingartenvereins 'Am Hofgraben' e.V. Glauchau, in Vertretung des Kreisverbandes der Garten - und Siedlerfreunde e.V. Glauchau als Zwischenpächter im Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. ( LSK e.V.) als Verpächter - und dem Mitglied des oben genannten Vereins als Pächter, wurden neue Pachtverträge abgeschlossen.

 

 

 

Voraussetzung für die Pacht ( Unterpachtvertrag ) eines Gartens ist die Mitgliedschaft im Gartenverein. Diese wird vom zukünftigen Mitglied per Antrag an den Vorstand gestellt, von dort beraten und erteilt.

 

Mitverpachtet ist der auf den Kleingarten entfallende aktuelle  Anteil der Gemeinschaftsflächen. Leer stehende Gärten gelten als Gemeinschaftsfläche.

 

 

 

Die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie die Einhaltung der Bestimmungen zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung sind im Bundeskleingartengesetz geregelt.

 

Weiterhin wird auf der Grundlage des BKleigG der Schutz der Pachtverhältnisse für sächsische Kleingärtner durch die Rahmenkleingartenordnung des LSK geregelt.

 

 

 

Sie gilt für alle im LSK organisierten Mitgliedsverbände und deren Kleingärtnervereine und soll bei der Klärung von Fragen im kleingärtnerischen Handeln und Zusammenwirken helfen.